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Freitag, 04.05.2012

Steuerhinterziehung kann nicht Gegenstand von Schätzung sein

Die Verlrtzung von Mitwirkungspflichten reduziert das Beweismaß nur für die Höhe der verschwiegenen Erträge, nicht für die Hinterziehung selbst.

Finanzgericht Düsseldorf, 14 K 797/09 E

Donnerstag, 03.05.2012

Na so was. Das Schikaneverbot gilt auch für das Finanzamt: BUNDESFINANZHOF Urteil vom 28.9.2011, VIII R 8/09

1. Weist der konkrete Einzelfall besondere tatsächliche Umstände auf, die darauf hindeuten, dass das Finanzamt bei Erlass einer Prüfungsanordnung sich möglicherweise von nicht zum Gegenstand der Begründung gewordenen sachfremden Erwägungen hat leiten lassen und der Zweck der Prüfung der steuerlichen Verhältnisse in den Hintergrund getreten ist, kann in dem Übergehen eines hierzu gestellten Beweisantrags der Verfahrensmangel ungenügender Sachaufklärung liegen.
2. Ein Verstoß gegen das Willkür- und Schikaneverbot ist nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil die angeordnete Außenprüfung i.S. von § 193 Abs. 1 AO ein in irgendeiner Weise umsetzbares Ergebnis haben könnte.
3. Ein die Außenprüfung vorbereitendes Vorlage- und Auskunftsverlangen kann ein Verwaltungsakt und damit Gegenstand einer zulässigen Anfechtungsklage sein.
Tat

Mittwoch, 25.04.2012

BUNDESFINANZHOF Urteil vom 1.2.2012, I R 57/10

1. Bei einem Windpark stellt einerseits jede einzelne Windkraftanlage einschließlich des dazugehörigen Transformators sowie der verbindenden Verkabelung, andererseits die externe Verkabelung sowie die Zuwegung im Regelfall ein jeweils eigenständiges Wirtschaftsgut dar (Bestätigung des BFH-Urteils vom 14. April 2011 IV R 46/09, BFHE 233, 214, BStBl II 2011, 696). Der Beginn der Abschreibung ist für jedes Wirtschaftsgut eigenständig zu prüfen.

2. Die Abschreibung der Windkraftanlage kann zwar schon vor deren Inbetriebnahme beginnen. Im Falle ihrer Anschaffung ist jedoch erforderlich, dass (Eigen-)Besitz, Gefahr, Nutzungen und Lasten auf den Erwerber übergehen und dieser damit das wirtschaftliche Eigentum an der Windkraftanlage erlangt.

3. Sind am Bilanzstichtag nicht alle Einzelkriterien erfüllt, bedarf es einer wertenden Beurteilung anhand der Verteilung von Chancen und Risiken, die aus dem zu bilanzierenden Vermögensgegenstand erwachsen. Danach setzt die Erlangung des wirtschaftlichen Eigentums aber jedenfalls dann den Übergang der Gefahr des zufälligen Untergangs voraus, wenn der Verkäufer (Werklieferer) eine technische Anlage zu übereignen hat, die vom Erwerber erst nach erfolgreichem Abschluss eines Probebetriebs abgenommen werden soll.

Montag, 05.03.2012

BFH: FA darf auf falsches Konto überweisen

Das FA hat einen Erstattungsbetrag auf ein altes Konto des Steuerpflichtigen überweisen. Die Bank nahm es dankbar und verrechnete den Betrag auf eigenen Forderungen. Muss sie es jetzt zurückzahlen? Nein, sagte der BFH. Sie sei gar nicht Zahlungsempfänger, das sei der Steuerpflichtige, mit dem die Bank ein nachvertragliches Vertragsverhältnis habe, aufgrund dessen die Bank das Geld entgegen nehmen dürfe, ja sogar müsse.

BUNDESFINANZHOF Urteil vom 22.11.2011, VII R 27/11


Na Klasse, das Finanzamt braucht bald gar keine Qualitätskontrolle mehr, wenn der BFH jeden Fehler so wegargumentiert, dass die Folgen auf den Bürger abgewälzt werden. Interessant in diesem Zusammenhang ist vielleicht, dass das im Zivilrecht natürlich nicht gilt. Wer auf ein anderes Konto überweist, als das angegebene, muss im Zweifel noch mal zahlen.

Mittwoch, 08.02.2012

Steuerbescheide kommen nicht per Email

Aber das sollten wir doch alle wissen. Hier noch einmal ganz klar das Handelsblatt: "Spams mit angeblichen Mitteilungen des Finanzamts"

Dienstag, 07.02.2012

Es wird langsam ungemütlich

Steuerhinterziehung ist langsam kein Spaß mehr. Auf der einen Seite wurde die Selbstanzeige eingeschränkt während gleichzeitig die Ermittlungsmethoden der Steufa immer besser werden. Auf der anderen dreht jetzt der Bundesgerichtshof langsam den Hahn zu. Der Angeklagte hatte ca 1,1 Mio. Euro Steuern hinterzogen und wurde vom LG zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der BGH hab das Urteil auf und sagte ziemlich deutlich: "Die Urteilsgründe lassen besorgen, die Strafkammer habe sich rechtsfehlerhaft bei der Einzelstrafbildung maßgeblich von der Möglichkeit einer Strafaussetzung zur Bewährung leiten lassen." Tja so ist das bei der Stuerhinterziehung. Täter und Richter gehören dem gleichen sozialen Milieu an. Vielleicht saß man vor ein paar jahren noch zusammen in der Uni-Mensa und träumte von einem Golf GTi. Da fällt es schwerer Knast ohne Bewährung zu verhängen als bei einem Jugendlichen aus einer Harz4-Familie, der zum dritten mal schwarz gefahren ist. Der BGH war aber schon lange nicht mehr in der Mensa. Hier die Pressemitteilung dazu: Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe

Mittwoch, 01.02.2012

Immer wieder das Arbeitszimmer: Wo ist der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit?

Der BFH hat nun in zwei Entscheidungen wieder einmal zum beruflich genutzten Arbeitszimmer Stellung genommen:

BUNDESFINANZHOF Urteil vom 27.10.2011, VI R 71/10

BUNDESFINANZHOF Urteil vom 8.12.2011, VI R 13/11


Ich sage dazu nur, was ich immer sage: Wer ein System chaotisiert, muss eben die Folgen tragen.


Donnerstag, 19.01.2012

BMF erlässt Nichtanwendungserlass zu BFH vom 12. Mai 2011, VI R 42/10

Der BFH hat in o.g. Entscheidung dankenswerter Weise Kosten eines Zivilverfahrens als außergewöhnliche Belastungen anerkannt. Die Begründung ist so einfach wie plausibel: Wir leben in einem Rechtsstaat, jedermann ist auf die Zivilgerichte angewiesen, wenn er seine Rechte durchsetzen möchte. Selbsthilfe ist nur in allerengstem Rahmen erlaubt. Folglich sind diese Kosten unausweichlich, wenn zumindest gewisse Erfolgschancen bestehen. Der BMF sieht das anders. Ich rate in allen Fällen Einspruch einzulegen. Hier ist auch an Amtshaftung zu denken.

BFH vom 12. Mai 2011
Nichtanwendungserlass hierzu
Aufsatz über die Staatshaftung der Finanzverwaltung

Mittwoch, 21.12.2011

DAM-Deutsche Anlegermesse: Was gibt es dümmeres?

Ich inaktiviere ja hier immer die Kommentarfunktion, was mir manche Leute übel nehmen. Aber ich habe nicht die Zeit diesen Blog täglich von dutzenden Porno-Links zu säubern.

Ein besonders unerfreulicher Fall von Forenspam ist die Werbekampagne der Deutschen Anblegermesse, DAM, die auf allen möglichen und unmöglichen Foren ihr dumpfes Geschwätz hinterlässt.

Hier zB auf der Seite des Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz

Das ist ein älterer Beitrag, weil ich dazu über gegangen bin, den Mist zulöschen. Aber man findet das Zeug überall.

Ich kann nur sagen, lasst es! Wer eine so dämliche Kampagne fährt, kann keine gute Messe veranstalten.

Freitag, 09.12.2011

Steuerhinterziehung durch Geldkarusell?